Dellentechnik
Als „Lackschadenfreie Ausbeultechnik“ bezeichnet man die Technik zur Reparatur von Dellen an Fahrzeugen, die beispielsweise durch Hagelschlag, Einparkschäden, herabfallenden Kastanien oder Gegenständen usw., entstanden sind.
Diese Dellen-Ausbeultechnik wird durch den Dellentechniker (oder auch Dellendoktor genannt) mit Hilfe spezieller Werkzeuge durchgeführt.
Dabei wird die Delle von innen sozusagen „herausmassiert“ bzw. von aussen herausgezogen. Die entsprechende Stelle am Fahrzeug muss nach dem Ausbeulen nicht lackiert werden!
Die Vorteile dieser Reparaturmethode liegen auf der Hand :
Reparaturdauer wird auf ein Minimum begrenzt
Original-Lack bleibt erhalten
Keine Wertminderung des Fahrzeugs
umweltfreundliche Reparatur
Kostenersparnis bis zu 70% gegenüber herkömmlicher Reparaturmethoden
Lackschadenfreie Ausbeultechnik – Urteil des OLG Karlsruhe
Erstmalig hat sich mit dem OLG Karlsruhe ein Gericht mit der sogenannten lackschadenfreien Ausbeultechnik bei Hagel-/Kastanien und Parkbeulen befasst. Der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.08.2003 lag die Reparatur einer Delle in einer Tür durch einen Kfz-Betrieb zugrunde, der diese Reparatur in herkömmlicher Weise ausgeführt hatte.
Mit Hilfe eines Gerichtssachverständigen hat sich das OLG Karlsruhe sehr eingehend mit der technischen Qualität der lackschadenfreien Ausbeultechnik befasst. Das Gericht übernimmt die Auffassung des Sachverständigen, dass diese Technik bereits seit den neunziger Jahren eingesetzt ist und heute zweifelsfrei dem Stand der Technik entsprechen würde. Als Argument wurde vorgetragen, dass diese Reparaturmethode von den Fahrzeugherstellern selbst entwickelt worden sei, um kleine Beschädigungen beim Fertigungsprozess von Neufahrzeugen vor der Auslieferung zu beseitigen. In Anbetracht der Größe der Delle von ca. 1,5 cm sei diese lackschadenfreie Instandsetzungsmethode ohne weiteres anwendbar.
Quelle: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-
Scheiben-Sofort-Reparatur
Für Schäden an der Windschutzscheibe kann die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Wird die beschädigte Scheibe nicht ausgetauscht, sondern repariert (der Schaden darf nicht im Sichtfeld liegen), verzichten viele Versicherungen auf die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.